Finanzierung der FED-Angebote

Eine Finanzierung der FED-Angebote für Menschen mit Behinderung ist über folgende Rechtsgrundlagen möglich:

Leistungen der Pflegeversicherung
Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI:
Bei anerkannter Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2 steht Ihnen ein Betrag von 1.612,00 € pro Jahr für Betreuungsangebote zur Verfügung. Darüber hinaus können aus nicht genutzten Ansprüchen der Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI bis zu 806,00 € pro Jahr zusätzlich für Leistungen der Verhinderungspflege genutzt werden. Dafür muss jährlich vor der Nutzung dieser Budgets ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden.
Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI:
Zusätzlich stehen Pflegebedürftigen der Pflegegrade 1 - 5 monatlich 125,00 € für Angebote zur Unterstützung im Alltag zur Verfügung. Dieser Betrag kann nur bei von den Pflegekassen anerkannten Angeboten eingesetzt werden.

Auf Antrag können bis zu 40% der nicht genutzten Pflegesachleistungen für Angebote zur Unterstützung im Alltag verwendet werden.

Welche Angebote des FED über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden können, entnehmen Sie bitte der jeweiligen Ausschreibung.

Leistungen der Eingliederungshilfe
Auf Antrag können ergänzend auch Leistungen der Eingliederungshilfe gewährt werden.

Eigenanteil
Die anfallenden Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Fahrt und Eintritt sind vom Teilnehmenden bzw. vom gesetzlichen Vertreter privat zu übernehmen.

Zusätzlicher Beitrag für Nichtmitglieder
Nichtmitglieder des FED zahlen, zusätzlich zum ausgeschriebenen Teilnehmerbeitrag, eine Gebühr in der jeweils ausgewiesenen Höhe. Es besteht jederzeit die Möglichkeit Mitglied im FED e.V. zu werden. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 50,00 € pro Jahr.

Ermäßigter Preis
Der in einzelnen Ausschreibungen genannte ermäßigte Preis gilt ausschließlich für Personen, die keine Leistungen der Pflegeversicherung oder Eingliederungshilfe erhalten. Der ermäßigte Preis wird durch Spenden subventioniert.

Finanzielle Unterstützung durch den FED
Sollten Sie keinen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung und Eingliederungshilfe haben oder Ihren Eigenanteil nicht übernehmen und deshalb nicht an unseren Angeboten teilnehmen können, wenden Sie sich bitte an den FED.
Wir suchen dann gemeinsam nach einer Finanzierungsmöglichkeit.

Wenn Sie Fragen zur Finanzierung von FED-Angeboten oder zu einzelnen Leistungsansprüchen haben, wenden Sie sich gerne an den FED.


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